Anzeige wegen nicht legaler "Böller"
Hauptstr. - 11.10.2019Am 10.10.2019, gegen 23.40 Uhr, wurde im
Rahmen einer Verkehrskontrolle auf der
Hauptstraße in Aerzen ein Pkw
überprüft, in dessen frei einsehbarem Innenraum eine Packung mit 15
sogenannten "Polen-Böllern" herumlag. Einer der Fahrzeuginsassen, ein
25-jähriger Mann aus Hameln, räumte auch ein, diese Feuerwerkskörper
in Polen erworben und ohne Erlaubnis nach Deutschland eingeführt zu
haben. In Deutschland sind lediglich Feuerwekrsartikel der Klasse F 1
und F 2 frei an Personen über 18 Jahre verkäuflich. Für den Erwerb
oder die Einfuhr von Feuerwerkskörpern der Kategorien F 3 und F 4 ist
immer eine besondere Erlaubnis erforderlich und die Einfuhr von nicht
zugelassenen Feuerwerkskörpern ist nach den Vorschriften des
Sprengstoffgesetzes verboten und strafbar; es wird stets ein
Strafverfahren eingeleitet und die pyrotechnischen Gegenstände werden
sichergestellt.
Rückfragen bitte an:
Polizeikommissariat Bad Pyrmont
Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
PHK Schiffling
Telefon: 05281/94060
E-Mail: poststelle@pk-bad-pyrmont.polizei.niedersachsen.de
http://www.pd-goe.polizei-nds.de/dienststellen/pi_hameln_pyrmont_holz
minden/
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